Kirchenausschusswahl 2026 - Weitere Kandiatenvorschläge möglich
Am 07./08.11.2026 werden in den katholischen Kirchengemeinden im oldenbirgischen Teil des Bistums Münster neue Kirchenausschüsse gewählt. Entsprechend wird auch in unserer Gemeinde gewählt. In unserer Kirchengemeinde wird ein Kirchenausschuss mit 12 Mitgliedern gewählt.
Für die Wahl des neuen Kirchenausschusses werden Frauen und Männer gesucht, die für dieses Gremium kandidieren. Neben den Kandidierenden, die vom Wahlausschuss angesprochen worden sind, können auch weitere Kandidaten/Kandidaten aus der Kirchengemeinde vorgeschlagen werden.
Wer kann kandidieren?
Wählbar ist, wer mindestens 18 Jahre alt ist und in der Regel im Gebiet der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat und katholisch ist.
Wie kann eine Kandidatin/ein Kandidat vorgeschlagen werden?
Dazu sagt §8 der Wahlordnung:
§ 8 Ergänzungsvorschläge
(1) Die Wahlberechtigten haben das Recht, die vorläufige Kandidatenliste zu ergänzen. Jeder Ergänzungsvorschlag darf nicht mehr zusätzliche Kandidaten benennen, als Kirchenausschussmitglieder zu wählen sind.
(2) Der Ergänzungsvorschlag ist gültig, wenn er
1. bei Kirchengemeinden mit bis zu
a) 1.500 Gemeindemitgliedern von mindestens 10 Wahlberechtigten
b) 5.000 Gemeindemitgliedern von mindestens 15 Wahlberechtigten,
c) 8.000 Gemeindemitgliedern von mindestens 20 Wahlberechtigten,
d) 12.000 Gemeindemitgliedern von mindesten 25 Wahlberechtigten, (für St. Mariä Himmelfahrt Vechta der Fall)
e) mehr als 12.000 Gemeindemitgliedern von mindestens 30 Wahlberechtigten mit Vor- und Zunamen sowie mit Abschrift unterzeichnet ist,
2. die schriftliche Erklärung des Vorgeschlagenen enthält, dass er zur Annahme einer etwaigen Wahl bereit ist und
3. innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Veröffentlichung beim Wahlvorstand
eingereicht ist.
(3) Unabhängig von Abs. 1 und Abs. 2 kann der Wahlvorstand die vorläufige Kandidatenliste ergänzen.
Entsprechend können Interessierte auch unverbindlich Kontakt mit dem Verwaltungsleiter Stefan Bussmann (Tel. 04441-9249-23) aufnehmen, der weitere Auskünfte erteilt.
Einverständnis zur Aufstellung als Kandidat*in zur Gremienwahl 2026 im Offizialatsbezirk
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