Die Kirchengemeinde St. Mariä Himmelfahrt erhält in einem Tausch mit der Stadt Vechta 30 Erbbaugrundstücke im Baugebiet Telbrake, die eine Größe von ca. 600 bis 950 m² haben werden. Das Baugebiet wird laut der Stadt Vechta in zwei Bauabschnitten erschlossen, entsprechend erhält die Kirchengemeinde in beiden Bauabschnitten jeweils 15 Erbbaugrundstücke.
Bewerbungen sind mittels unten stehenden Bewerbungsbogen bis Ende April 2016 möglich. Bewerber, die bislang eine formlose Bewerbung abgegeben haben, werden gebeten, die bisher gemachten Angaben mit dem Bewerbungsbogen abzugleichen und gegebenenfalls nachzureichen. Nach Abschluss der Bewerbungsfrist wird sich der Kirchenausschuss mit der Sichtung der Bewerbungen befassen.
Weitere Eckdaten:
- Für die Berechnung der Erbbauzinsen ist ein Grundstückspreis von 50,-- € je m² festgeschrieben
- Erschließungs- und sonstige Kosten sind mit der Stadt Vechta direkt abzurechnen
- Die Erbbauzinsen betragen im 1. und 2. Jahr 1,5 %,
- im 3. und 4. Jahr 2,0 % im 5. und 6. Jahr 2,5 %,
- ab dem 7. Jahr für die verbleibende Laufzeit 3 %.
- Nach 19 Jahren besteht für die Erbbauberechtigten ein Ankaufsrecht.
- Maßgeblich ist der Verkehrswert im Zeitpunkt der Ausübung des Ankaufsrechts.
- Der Erbbauberechtigte ist verpflichtet innerhalb von 3 Jahren ein Gebäude zu errichten.
Das Bewerbungsverfahren auf die Grundstücke endete Ende April 2016. Über die Vergabe entscheidet der Kirchenausschuss in den nächsten Wochen und die Kirchengemeinde wird sich anschließend mit den Bewerbern in Verbindung setzen.